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Waldbrandverordnung 2024


FF-Königstetten informiert:

§ 1

Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

§ 2

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Inkrafttreten

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft (30. Juli 2024)


 


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