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Wir suchen Dich!

Wir suchen dich

Die Freiwillige Feuerwehr Königstetten sucht zur Stärkung ihres Teams verlässliche, dynamische und zielstrebige Kameraden.

Was erwartet dich?

  • Ein großes Team von Kameraden die bereit sind, ihr Wissen und Können an dich weiter zu geben.

  • Eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, Kameradschaft, Teamarbeit, Technik, Freundschaft und Zusammenhalt.
    Kameradschaft und Hilfsbereitschaft sind das einigende Band, das alle Feuerwehrmitglieder verbindet.

  • Sowohl das religiöse Bekenntnis, politische Einstellungen wie auch diverse Weltanschauungen des einzelnen Feuerwehrmitgliedes sind Dinge, die innerhalb der Feuerwehr stets unangetastet zu bleiben haben.

  • Wer sich für den Dienst am Nächsten verschreibt, darf nicht fragen, welcher Religion, Rasse oder Weltanschauung der Hilfebedürftige angehört.

Bewirb dich jetzt:

Freiwillige Feuerwehr Königstetten
Wienerstraße 44
3433 Königstetten
-> Kontaktformular
ffkoenigstetten@aon.at

oder komm einfach an einem Montag ab 19.00 Uhr direkt ins Feuerwehrhaus und informier dich!

Aktueller Ausbildungsplan

Allgemeine Aufnahmeinformationen:

  • Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr üben ihre Tätigkeit freiwillig und ehrenamtlich aus.

  • Die erstmalige Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme auf Probe.

  • Der Bewerber muss eine körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst besitzen.

  • Der Bewerber muss das 15. Lebensjahr vollendet und darf das 60. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

  • Das Mitglied auf Probe wird nach Ablauf dieser Probezeit zum aktiven Mitglied der Feuerwehr, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Aufnahmekriterien:

  • österreichischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist.

  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt.

  • nicht durch ein inländisches Gericht oder ein Gericht eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist; dieser Ausschluss endet nach fünf Jahren;

  • im Falle seiner Minderjährigkeit die ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Aufnahme vorlegt.

  • Feuerwehrdienst dürfen nur aktive Mitglieder versehen, die hiezu körperlich und geistig geeignet sind. Die aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr endet jedenfalls mit Ablauf des Jahres, in dem das Mitglied das 65. Lebensjahr vollendet.

Mitglieder auf Probe dürfen zu Einsätzen herangezogen werden, wenn und soweit sie dazu bereits ausgebildet worden sind.

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